Empfohlene Impfungen
Veröffentlicht von Martina Bartl am
Empfohlene Impfungen
Impfungen sind prophylaktische Maßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten und sollten im Sinne des Pferdes regelmäßig durchgeführt werden. Neben den freiwilligen Impfungen wie Tetanus, Herpes oder Tollwut, gibt es für Sportpferde (Turnierpferde/Rennpferde) auch verpflichtend vorgeschriebene Impfungen (Influenza, EHV bei Rennpferden).
Die Durchführung folgender Schutzimpfungen wird empfohlen:
Equine Influenza
Die Equine Influenza ist eine hochansteckende Infektionskrankheit, die sich durch ein verschlechtertes Allgemeinbefinden und eine reduzierte Leistungsfähigkeit zeigt. In den meisten Fällen treten auch Atemwegsstörungen und Fieber auf. Die Gefahr liegt in der anschließenden Besiedlung der Lunge mit bakteriellen Keimen, die zu einer chronischen Schädigung der Lunge und damit auch zu einer langfristig reduzierten Leistungsfähigkeit führen kann.
Nach der Grundimmunisierung im Fohlenalter sollten Impfungen regelmäßig alle 6 Monate (maximal 9 Monate) durchgeführt werden. Bei der Grundimmunisierung älterer Pferde sollte der gleiche Zeitabstand wie bei der Fohlenimmunisierung eingehalten werden.
Für Turnierpferde ist die Influenzaimpfung vom Österreichischen Pferdesportverband bzw. der FEI vorgeschrieben. Pferde, die am internationalen Turniersport teilnehmen, müssen alle 6 Monate geimpft werden.
Tetanus
Bei einer Tetanusinfektion handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektion mit dem im Boden vorkommenden Clostridium tetani. Deshalb ist die Infektionsgefahr auch sehr hoch: Die Sporen des Bakteriums dringen selbst in kleinste Wunden – wie etwa bei Weideverletzungen an den Gliedmaßen – ein, vermehren sich und produzieren Giftstoffe, die den Wundstarrkrampf, wie Tetanus auch bezeichnet wird, verursachen.
Die Tetanusgrundimmunisierung sollte im Fohlenalter erfolgen. Wiederholungsimpfungen erfolgen nach der Grundimmunisierung regelmäßig alle 2 Jahre.
Equines Herpesvirus (EHV) 1 und 4
Beim Pferd gibt es zwei gesundheitlich relevante Stämme des Equinen Herpes Virus (EHV). Zum einen das EHV 4, welches zusammen mit anderen Faktoren zu Atemwegserkrankungen (Rhinopneumonitis) führen kann. Zum anderen das EHV 1, das vor allem für den Virusabort bei Stuten zwischen dem 7. und 11. Trächtigkeitsmonat verantwortlich ist. In seltenen Fällen kommt es bei der Infektion mit EHV 1 infolge einer Entzündung des Rückenmarks zu neurologischen Symptomen.
Reitpferde sollten nach erfolgreicher Grundimmunisierung, für die eine zweimalige Impfung in vorgegebenen Abständen erforderlich ist, alle 6 (9) Monate gegen Herpesviren geimpft werden. Zum Schutz gegen den Virusabort der Stute sollte eine Grundimmunisierung vor der Trächtigkeit erfolgen und eine zusätzliche Vakzinierung im 3./4. und 7./8. Trächtigkeitsmonat erfolgen.
Equines Herpesvirus (EHV) 1 und 4
Tollwut wird durch eine Lyssavirus-Infektion hervorgerufen. Bei Pferden kommt es vorrangig auf der Weide durch einen Biss infizierter Fleischfresser (Fuchs, Dachs, Waschbär, Marder, Fledermaus, Hund, Wolf,…) zur Infektion. Österreich gilt als tollwutfrei, trotzdem kann eine Einschleppung des Virus vor allem in grenznahen Gebieten nie ausgeschlossen werden. Daher sollten Pferde, die Weidegang haben, geimpft sein.
Die Impfung kann ab dem 5. Lebensmonat durchgeführt werden und ist jährlich aufzufrischen. Aufgrund der großen Gefahr für den Menschen, ist die Erkrankung mit dem Tollwutvirus anzeigepflichtig. Behandlungsversuche bei an Tollwut erkrankten Tieren sind verboten. Eine Tötung kann auch bei Tollwutverdacht vom Amtstierarzt angeordnet werden, außer das Tier ist nachweislich geimpft. Die Tollwutimpfung bietet einen sehr guten Schutz und ist vor allem in grenznahen Gebieten empfehlenswert.